Dienste wie Google Street View haben in der letzten Zeit für eine Diskussion im Zusammenhang mit Geodaten gesorgt. Wie ist OpenStreetMap hier einzuordnen?
Ein Geodaten-Kodex soll für Datenschutz in Bezug auf Geodaten sorgen. Google, Microsoft und die Deutsche Telekom haben diesen Kodex sogar schon unterzeichnet. Dabei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft für den Umgang mit Panorama-Bilderdiensten im Internet. Mich haben die hier festgelegten Grundsätze interessiert. Außerdem wollte ich verglichen zu OpenStreetMap ziehen. Mit Layern ist es ja auch möglich, Bilder anzuzeigen.
Die Kernpunkte des Datenschutz-Kodex für Geodatendienste im Überblick
- Zentrale Plattform: Es wird ein zentrales Internetportal für Informationen und Widersprüche geben – als einheitliche Anlaufstelle. Dort erfahren Bürger, wie die Dienste funktionieren, ob ihre Stadt schon erfasst ist und welche Rechte sie haben.
- Widerspruch mit wenigen Klicks: Im zentralen Webportal gibt es Links, die direkt auf die Widerspruchsseiten aller beteiligten Anbieter verweisen. Auf den Seiten der Anbieter kann dann mit einer direkten Markierung der Gebäude beantragt werden, Fassaden unkenntlich zu machen.
- Datensparsamkeit: Für Online-Widersprüche genügt die Angabe einer E Mail-Adresse. Weitere persönliche Daten werden nicht verlangt.
- Widerspruchsmöglichkeit auch ohne Internetanschluss: Wer Widersprüche nicht online einlegen kann oder will, kann bei allen beteiligten Panorama-Diensten mit einem einheitlichen Formular per Brief widersprechen.
- Automatische Verpixelung: Gesichter und Kfz-Kennzeichen werden ohne Antrag automatisch unkenntlich gemacht, auf Wunsch auch ganze Personen und Autos.
- Telefonische Beratung: Es wird eine kostenlose telefonische Beratungsstelle geben, die Fragen zu den Panorama-Diensten beantwortet und Bürger bei Widersprüchen unterstützt.
- Vorab-Informationen: Die Anbieter informieren auf ihren eigenen Webseiten und über das zentrale Internetportal mindestens einen Monat im Voraus über geplante Aufnahmefahrten.
- Transparenz: Die Anbieter informieren verständlich und an leicht auffindbarer Stelle über Widerspruchsmöglichkeiten und Datenschutzregeln.
- Einheitliches Logo: Mit einem einheitlichen Logo weisen die Unterzeichner auf ihrer Webseite auf den Kodex hin.
- Kontrollen und Sanktionen: Für die Unterzeichner ist der Kodex verbindlich. Es werden Kontrollen und Sanktionen eingeführt, um die Einhaltung der Vorgaben sicherzustellen.
Datenschutz bei OpenStreetMap
OpenStreetMap fasst das einfacher zusammen, indem es sich auf eine Regel des Chaos Computer Clubs festlegt.
Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.
Wie sehen andere OpenStreetMap
Ein aktueller Artikel zum Geodaten-Kodex in der TAZ enthält am Ende ein Beispiel das zeigt meiner Meinung nach, dass auch die Allgemeinheit OSM als nicht gefährlich einstuft. Die Stadt Bonn hat kein Interesse daran einen OSM-Kartografen, der in Bonn eigentlich nicht mehr einfach so Geodaten erfassen darf, zu verfolgen.
Wie seht ihr das? Können sich Menschen durch OSM ihr Daten gefährdet sehen?
Viele Grüße
Astrid